Sollte der Vertrag durch nicht vorhersehbare Ereignisse oder durch höhere Gewalt wie beispielhaft Gewitter, Unwetter, große Hitze, Starkregen, Schnee, gefrorener Boden, oder Krankheit nicht zustande kommen, sind sowohl der Veranstalter als auch der Kunde von jeglichen Verpflichtungen befreit.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Insbesondere das Stehen und das Herauslehnen während der Planwagenfahrt sind verboten. Die Tür ist geschlossen zu halten. Der Aufenthalt zwischen der Zugmaschine und dem Anhänger ist verboten.
5. Leistungen
Unsere Angebote werden individuell auf unsere Kunden abgestimmt. Unsere Leistungen sind deshalb jeweils mit dem Buchenden abgesprochen.
6. Haftung
Im Schadenfall haften wir im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht. Für weitere Schäden wird keine Haftung übernommen. Für Schäden und Schadensersatzansprüche, die durch einen Teilnehmer verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
Sollten Sie unseren Planwagen unverhältnismäßig verschmutzen (z. B. durch Benutzung einer Konfettikanone), behalten wir uns vor eine Reinigungspauschale von 50 Euro zu berechnen.
Gegenstände, die Sie nach der Veranstaltung nicht wieder mitgenommen haben, müssen innerhalb von 7 Tagen bei uns abgeholt werden. Danach werden die Gegenstände vernichtet.
7. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.